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B1 u. B2 Folien nach DIN 4102
 
 
 
 
  
 
 
  Anwedungsbereich:
  Die Dachunterspannbahn darf unter Ziegeldächer auf Dachsparren verlegt werden.
  Unter der Dachunterspannbahn dürfen nichtbrennbare Mineralfaserplatten
  ( Baustoffklasse DIN 4102-A) in einem Absatand >20mm angeordnet werden.
  Die Dachunterspannbahn darf nicht der Witterung im Freien ausgesetzt werden.
  Das Produkt darf nicht in tragender oder ausstreifender Funktion verwendet werden.
  In Deutschland ist die ältere, aber bis auf weiteres gültige Norm B1 nach DIN 4102 für 
  schwer entflammbare Stoffe weitverbreitet. Das neuere, seit 2002 auch geltende 
  Klassifizierungssystem EN 13501 regelt dies europaweit. Beide Normen erbringen den Beleg zur 
  Schwerentflammbarkeit eines Produktes. Sie sind aber nur teilweise miteinander vergleichbar.
  Die EN 13501 weist ergänzend auch Brandnebenerscheinungen, wie Rauchentwicklung oder 
  das brennende Abfallen bzw. Abtropfen bestimmter Materialien aus.
 
 
  
Dampfbremsfolien B1 & B2
 
 
  
PE-Dampfsperrbahn 
  Brandschutzklassen 
  nach DIN 4102 B1 
  schwer entflammbar
  weiss oder blau 
  eingefärbt 
  ( mit Prüfzeugnis).
  sd-Wert = > 100m
 
 
 
 
  Format
  Stärke
  Verpackungseinheit
 
 
 
  m
  µ
  Rollen
 
 
 
  4x25
  200
  52
  2x50
  250
  52
  4x25
  250
  52
  4x25
  400
  27
 
 
 
 
  Dachunterspannbahn aus Polyethylen mit der Produktbezeichnung
   ,, KL-Pyr" als schwerentflammbare Baustoff (Baustoffklasse B1) 
  gemäß DIN 4102-1* allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
  B1 – schwerentflammbar nach DIN 4102-1 B1 EN-13501-1 der Bauprodukteverordnung (EU BauPVO).
  B2 - normalentflammbar, jetzt Klasse E nach DIN EN 13501-1 (EN 13984) (PE-Dampfsperrbahn).
 
 
 
 
 
 
  EN 13501
 
 
  B1
 
 
  DIN 4102